Erklärung zur Barrierefreiheit 

Das Internetangebot der Schwarzwald Tourismus Kinzigtal e.V. (STK) zielt auf eine bestmögliche Informationsvielfalt und Informationstiefe für alle am touristischen Kinzigtal interessierten Personen ab. Dies gilt auch für Personen mit Einschränkungen. In diesem Sinne möchte die Schwarzwald Tourismus Kinzigtal e.V. als Betreiber dieser Website ein entsprechendes Angebot aufbauen und die Website in Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (möglichst) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.schwarzwald-kinzigtal.info

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Die STK ist bestrebt, das barrierearme Angebot stetig zu erweitern und zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte 
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
 

1. In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)

Begründung: Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Auch Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, DMOs, Vereine, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor. 

2. In den Webauftritt eingebundene Videos

Begründung: Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. 

3. Kartografie innerhalb der Webseite

Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann. 

4. Bilder aus der gemeinsamen mein.toubiz Datenbank haben nicht immer einen Alternativ-Text

Begründung: Die Websiten der STK haben als zentrales Element die mein.toubiz-Datenbank (zentrale touristische Datenbank des Landes Baden-Württemberg) im Einsatz. Hier können verschiedenste Datensätze von den Partnern eingepflegt werden, die dann durch die STK ausgespielt werden. Je nach Pflegestatus sind diese Datensätze mehr oder weniger barrierefrei. Die STK hat darauf keinen direkten Einfluss, macht die Partner aber auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Themas an verschiedenen Stellen aufmerksam und sensibilisiert regelmäßig.

5. Externe Dateneinträge entsprechen nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit

Begründung: Die Websiten der STK haben als zentrales Element die mein.toubiz-Datenbank (zentrale touristische Datenbank des Landes Baden-Württemberg) im Einsatz. Hier können verschiedenste Datensätze von den Partnern eingepflegt werden, die dann durch die STK ausgespielt werden. Je nach Pflegestatus sind diese Datensätze mehr oder weniger barrierearm. Die STK hat darauf keinen direkten Einfluss, macht die Partner aber auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Themas an verschiedenen Stellen aufmerksam und sensibilisiert regelmäßig.


Erklärung zur Barrierefreiheit Eye-Able®
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern und Nutzerinnen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher und Besucherinnen anzupassen.

Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
• eine adaptive Schriftvergrößerung,
• eine freie Anpassung der Farbkontraste,
• eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
• ein Blaufilter,
• ein Nachtmodus,
• eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
• eine Kompensation von Farbschwächen sowie
• weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“).

Mehr Informationen finden Sie unter: eye-able.com.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO). Die Erklärung wurde zuletzt am 18.09.2024 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben 
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen  / Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit auf unseren Websites. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.

Durchsetzungsverfahren 
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die STK wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt „Rückmeldung und Kontaktangaben“ dieser Erklärung.  

Falls die STK nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.  

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen: 

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: +49 711 2793360 
Email: poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.